Schafft Deutschland den (Glasfaser) Anschluss?
Das Deutschland zu den Entwicklungsländern in Sachen Glasfaserausbau zählt, ist ein offenes Geheimnis. Doch mit der Gigabit-Strategie soll Deutschland bis zum Jahr 2030 ein Glasfaserland sein und überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und mobil sind, sollen flächendeckend Glasfaseranschlüsse und der neueste Mobilfunkstandard verfügbar sein. Soweit zur Theorie!
Das Deutschland zu den Entwicklungsländern in Sachen Glasfaserausbau zählt, ist ein offenes Geheimnis. Doch mit der Gigabit-Strategie soll Deutschland bis zum Jahr 2030 ein Glasfaserland sein und überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und mobil sind, sollen flächendeckend Glasfaseranschlüsse und der neueste Mobilfunkstandard verfügbar sein. Soweit zur Theorie!
Doch wie sieht es in der Praxis aus? Beschleunigt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den Glasfaserausbau? Viele Anbieter sind auf diesem Markt unterwegs und bieten der Wohnungswirtschaft einen kostenfreien Glasfaserausbau der Bestände an. Wie gehen diese Anbieter dabei vor? Gewährleisten sie einen uneingeschränkten Zugang (Open-Access) für alle Anbieter von Diensten und Inhalten zu ihrer Glasfaserinfrastruktur?
Um diese und andere Fragen zu beantworten, hatten die mitteldeutschen wohnungswirtschaftlichen Verbände vtw Thüringen, vdw Sachsen-Anhalt, vdwg Sachsen-Anhalt, VSWG und vdw Sachen zu einer Onlineveranstaltung „Glasfaserausbau vor dem Hintergrund der TKG-Novelle – Anbieter im Vergleich“ am 27. April 2023 eingeladen. Mehr als 130 Teilnehmer waren dieser Einladung gefolgt.
Auf Grundlage eines einheitlichen Fragenkataloges konnten die sechs Anbieter Deutsche Telekom, Deutsche GigaNetz, SachsenGigaBit, Thüringer Netkom, Tele Columbus sowie Vodafone Deutschland Stellung nehmen und den digital zugeschalteten Zuhörern darlegen,
- wie sie den Glasfaserausbau anpacken,
- in welcher Form die Kommunikation bei Kommunen, Wohnungswirtschaft und Mietern erfolgt,
- welchen Vorteil die Wohnungswirtschaft von einer Zusammenarbeit mit dem einzelnen Anbieter hat,
- wie die einzelnen Anbieter mit vorhandener (Koaxial)Infrastruktur umgehen,
- ob wirklich ein Open-Access gewährleistet wird und
- welche technischen und finanziellen Modelle zur Auswahl stehen.
Neben reinen Breitband- und Diensteanbietern nutzen auch Energieversorger ihre Möglichkeiten und bieten nun neben Strom, Gas und Fernwärme auch Glasfaseranschlüsse an. Wie die SachsenGigaBit und die Thüringer Netkom ausführten, sind langfristig gesehen hier auch Bundle-Angebote denkbar.
Aus wohnungswirtschaftlicher Sicht wird mit einem Glasfaseranschluss die Grundlage für die Zukunft des Wohnens gelegt und man ist nach heutigem Ermessen optimal für zukünftige Technologien gerüstet. Bei jedem Konzept sollten die Bedürfnisse der Mieter im Mittelpunkt stehen. Das setzt jedoch einen freien und unbeschränkten Zugang zu vorhandener Glasfaserinfrastruktur voraus, egal von welchem Anbieter.
Welchen Anbieter oder welche der dargestellten Möglichkeiten die Wohnungswirtschaft wählt, das obliegt der persönlichen Entscheidung eines jeden Wohnungsunternehmens. Wichtig ist die Zusammenarbeit alle Marktakteure. Die Formulierung eines Anbieters – Kooperation statt Konfrontation! – sollte zum Credo für den Glasfaserausbau werden. Denn nur so wird der (Glasfaser)Anschluss bis 2030 wirklich gelingen.
Cordula Wiegand, Geschäftsführerin der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Saalfeld/Saale mbH, bedankte sich im Nachgang der Veranstaltung schriftlich mit den Worten: „Herzlichen Dank für die Idee, die Vorbereitung und die erfolgreiche Umsetzung der länderübergreifenden Veranstaltung. Insbesondere der Marktüberblick, die Marktdynamik und der differenzierte Vergleich zwischen den Anbietern waren äußerst erkenntnisreich. Die Auswertung/Gegenüberstellung der Antworten der Anbieter in den Fragebögen wird das Ganze noch abrunden und für die Kollegen in den Wowi-Unternehmen sehr hilfreich sein.“
(Steffen Schneider, Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Kamenz eG und Moderator der Onlineveranstaltung „Glasfaserausbau vor dem Hintergrund der TKG-Novelle – Anbieter im Vergleich“)
Hinweis: Die Vorträge der sechs TK-Anbieter sowie die ausgefüllten Fragenkataloge dieser können bei Bedarf beim jeweiligen Referenten des Regionalverbandes angefordert werden.